Datenschutzrecht auf EU-Ebene – drastische Bußgelder und verschärfte Haftung bei Datenschutzverletzungen
13.11.2017
Ab dem 25. Mai 2018 gilt ohne weitere Übergangsregelung die zwei Jahre zuvor in Kraft getretene EU Datenschutzgrundverordnung mit – anders als es bei der EU Datenschutzrichtlinie der Fall ist – für alle der Union angehörenden Staaten verbindlicher Wirkung. Das Bundesdatenschutzgesetz in seiner jetzigen Form hat damit ausgedient und greift in Zukunft nur dort, wo die EU Datenschutzgrundverordnung Öffnungsklauseln enthält. Betroffen ist grundsätzlich jeder, der ganz oder teilweise...weiterlesen
