Wegfall der Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler
12.10.2026
Seit dem 24. Juli 2026 ist die Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler nach MaBV entfallen. Damit soll die Bürokratie zurückgebaut werden. Stattdessen sind Immobilienmakler nun eigenverantwortlich für ihre Weiterbildung zuständig und sollen sich aus Eigeninteresse fortbilden, um die Qualität und Standards in der Immobilienbranche hoch zu halten. Wohnimmobilienverwalter: Weiterbildungspflicht bleibt bestehen Für gewerbliche Wohnimmobilienverwalter gilt die Weiterbildungspflicht nach MaBV...weiterlesen
