Seit dem 24. Juli 2026 ist die Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler nach MaBV entfallen. Damit soll die Bürokratie zurückgebaut werden. Stattdessen sind Immobilienmakler nun eigenverantwortlich für ihre Weiterbildung zuständig und sollen sich aus Eigeninteresse fortbilden, um die Qualität und Standards in der Immobilienbranche hoch zu halten.
Wohnimmobilienverwalter: Weiterbildungspflicht bleibt bestehen
Für gewerbliche Wohnimmobilienverwalter gilt die Weiterbildungspflicht nach MaBV weiterhin. Das heißt es müssen mindestens 20 Stunden Weiterbildung innerhalb von drei Jahren absolviert werden. Dabei müssen die Weiterbildungsstunden nicht gleichmäßig auf den Zeitraum verteilt werden. Stattdessen können Sie mehrere oder alle benötigten Stunden innerhalb eines Kalenderjahres abschließen.
Anstelle der ursprünglichen fünf Jahre, besteht zukünftig eine Aufbewahrungspflicht des Weiterbildungsnachweises für drei Jahre. Dabei beginnt sie mit dem Ende des jeweiligen Kalenderjahres in dem die Schulung absolviert wurde.
DSGVO und KI-Verordnung: Schulungsbedarf bleibt
Schulungen zum Thema Datenschutz sind nach wie vor aufgrund der DSVGO von großer Bedeutung. Mit ihnen werden beteiligte Mitarbeiter sensibilisiert und erlernen einen rechtssicheren Umgang mit personenbezogenen Daten.
Ebenfalls bleiben Schulungen rund um das Thema KI ein fester Bestandteil des Fortbildungssystems in der Immobilienbranche. Gemäß der KI-Verordnung müssen Personen, die KI benutzen, sicherstellen, dass sie über ausreichend Kompetenz verfügen.
Unsere aktuellen Termine für Schulungen rund um die Themen Datenschutz, DSGVO und KI finden Sie hier!
Zu den Terminen
Foto: Björn Kolbmüller & Marco Berndt