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Datenschutzkonformer Einsatz von KI Künstliche Intelligenz (KI) bietet eine große Chance für Unternehmen. Mithilfe des gezielten Einsatzes von KI können immer mehr Aufgaben im Tagegeschäft effizient und kostengünstig erledigt werden.

Ist der Einsatz Künstlicher Intelligenz mit dem Datenschutz vereinbar?

Grundsätzlich ist die Verwendung von KI im Unternehmen möglich. Jedoch müssen hierbei bereits im Vorfeld einige Punkte beachtet werden, damit die Nutzung rechtskonform erfolgt und Risiken wie hohe Bußgelder minimiert werden. Hierzu gehören:

• Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrages mit dem Dienstleister
• Auswahl datenschutzkonformer Einstellungen (u.a. Training der KI, Datenregion)
• Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung
• Admin-Kontrolle über die Teamaccounts
• Verpflichtung der Mitarbeitenden auf eine KI-Arbeitsanweisung
• Schulung nach KI-Verordnung

Freigabe und Protokollierung

Um einen kontrollierten und sicheren Einsatz von KI-Tools im Unternehmen zu gewährleisten, sind KI-Tools im Vorfeld zu prüfen und dann durch die Unternehmensführung freizugeben. Mit der Freigabe ist auch festzulegen, welche Mitarbeiter auf die KI-Systeme zugreifen dürfen. Damit die Nutzung von Künstlicher Intelligenz nachvollziehbar bleibt, obliegt der Einsatz von KI bei geschäftskritischen Prozessen einer umgehenden und ausführlichen Dokumentierung.

Regeln beim direkten Einsatz von KI

Die Nutzung privater KI-Tools führt zu erheblichen rechtlichen- und qualitativen Risiken. Deshalb sind ausschließlich betriebliche Accounts zu verwenden und die dort generierten Inhalte sorgfältig durch die Mitarbeiter zu prüfen. Auch eine Entscheidung mit rechtlicher Wirkung, wie die Auswahl geeigneter Bewerber für einen Job, darf niemals nur auf einer KI basieren. Stattdessen muss ein geschulter Mitarbeiter bei Prozessen immer die leitende Person bleiben.

Einhaltung von Urheberrechten und Datenschutz

Die Veröffentlichung eines durch KI erstellten Werkes kann unter anderem eine Urheberrechtsverletzung begründen, wenn es zum Beispiel starke Ähnlichkeiten mit einem bereits veröffentlichten Werk aufweist. Beim Einsatz müssen Urheberecht, Nutzungsrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Persönlichkeitsrecht beachtet und geprüft werden. Auch gilt ab August 2026 die Kennzeichnungspflicht für KI-Content wie Audio-, Bild-, Video- und Textinhalte.

Der Datenschutz spielt eine essenzielle Rolle bei der Nutzung von KI-Systemen. Hierbei muss gewährleistet werden, dass die Grundsätze der Datenverarbeitung beachtet werden. Sensible und vertrauliche Informationen sowie personenbezogene Daten müssen geschützt und dürfen nur in Ausnahmefällen mit einer schriftlichen Genehmigung vom Unternehmen in KI-Tools verarbeitet werden.

Um sich als Unternehmen zu schützen, ist die Einführung einer KI-Arbeitsanweisung zwingend erforderlich. Unser ED Computer & Design Team berät sie ausführlich rund ums Thema KI und Datenschutz. Bei Interesse treten Sie gerne mit uns in Kontakt! 

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